News für Vermieter:

Grundsteuererlass für geplagte Vermieter möglich

Vermieter können unter bestimmten Voraussetzungen einen Teilerlass der Grundsteuer beanspruchen – und zwar dann, wenn sie 2018 unverschuldet Mietausfälle hatten.

Entsprechende Anträge für das vergangene Jahr können nach Angaben des Eigentümerverbands Haus & Grund Deutschland noch bis zum 1. April gestellt werden. Der Antrag muss bei den Steuerämtern der Städte und Gemeinden gestellt werden, in den Stadtstaaten sind die Finanzämter zuständig.

Die Frist ist nicht verlängerbar.

Vermieter bekommen die Grundsteuer für vermietete Immobilien erlassen, wenn die Mieterträge entweder um mehr als 50 Prozent hinter dem normalen Rohertrag einer Immobilie zurückgeblieben sind oder aber das Objekt komplett ertraglos war. Im ersten Fall erlässt der Fiskus 25 Prozent der Grundsteuer, im zweiten Fall 50 Prozent.

Quelle: ING

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